Merkblatt zum Urheberrecht / Copyright

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Autor Thema: Merkblatt zum Urheberrecht / Copyright  (Gelesen 10280 mal)
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« am: Montag, 26. Dezember. 2005, 10:28:13 am »

Hallo @ll,

nachdem sehr viele Einzelpostings dazu rumschwirren, fassen wir das Wichtigste nochmals für Euch zusammen: Im Deutschen heißt es Urheberrecht, im Englischen Copyright. Folgende Handlungen, die in einem Forum naturgemäß oft vorkommen sind ein Verstoß dagegen;

1. Das Einstellen von fremden Anleitungen oder fremden  Vorlagen. Wenn man eine Anleitung oder Vorlage nicht wirklich alleine entworfen hat, unterliegt sie fremdem Recht, d.h. ich darf sie weder kopieren noch verbreiten. Unter den Begriff des Verbreitens fällt das zur Verfügung stellen in einem Forum, das Verschicken per Mail, etc. Wenn man die Vorlage geändert hat, muss ein derartiges neues Werk entstanden sein, damit das alte Recht daran erloschen ist.

2. Die Frage nach "nichtfreien"Vorlagen oder "nichtfreien"Anleitungen. Es ist im Forum immer erlaubt nach sogenannten freien Vorlagen zu fragen. Als Antwort kann man einen Link erwarten. Wiederum ein Verstoß ist es aber, wenn man gezielt nach der Vorlage Nr.xy aus dem XYZ-Heft fragt. Derjenige der dieses Heft hat, darf es ja nicht zur Verfügung stellen. Wenn das Heft verkauft oder getauscht wird, ist es kein Problem mehr.

3. Ein weiterer Verstoß ist das Weiterleiten oder kopieren von den freien Vorlagen. Diese sind für den Runterladenden User gedacht, das fremde Recht daran besteht weiter, nur die Nutzung ist unentgeltlich ( bei einem Vorlagenbuch zahlt Ihr ja für die private Nutzung der Vorlage). Dieses fremde Recht verbietet wiederum, das Verbreiten, einstellen, kopieren, usw. Also bitte gebt zu solchen Vorlagen den Link weiter und nicht eine komplette Sammlung der Vorlagen.

4. Ein weiterer Verstoß kann auch gegeben sein, wenn es um den Verkauf von Sekundärprodukten geht. So verbietet z.B.: die Firma Stizziz den Verkauf der gestanzten Teilchen. Bei vielen Stempelherstellern ist es verboten, Abdrücke zu verkaufen ( nicht gewerblicher Tausch ist dabei ausgeschlossen).Dieser Punkt wird von vielen Firmen sehr unterschiedlich gehandhabt, wenn Ihr solch ein Produkt kauft, lest die Packungsbeilage genau durch, oder schreibt den Hersteller an. **

Das gilt nicht nur für Vorlagen oder Anleitungen, sondern auch für MP3s, Liedtexte, Gedichte ( außer sie sind allgemeines Kulturgut), Orginalrezepte, Gebrauchsanweisungen, etc. Durch die schnelle Entwicklung des Internets haben auch die Verstöße gegen das Urheberrecht zugenommen und sind inzwischen mit sehr hohen Strafen bewehrt. Bedenkt bitte auch, dass es inzwischenbei manchen Künstlern in Mode gekommen ist, User anwaltlich abzumahnen um etwas Geld zu erwirtschaften. Wir hatten hier schon Postings, in denen gewarnt wurde, dass manche sogar absichtlich noch Vorlagen betteln um die Gebenden dann anzuzeigen.

Da man leider immer meint, es ist nur derjenige dran, der die Vorlage weitergibt, hier nochmal eine Aufstellung, wen die "Abmahnwelle" und die Strafe treffen kann:
• Den Fragenden
• Den Gebenden
• Den Dritten
• Den Mittelsmann, hier also das Forum selbst.

Wir bitten Euch daher vorsichtig zu sein mit Postings, in denen Ihr ankündigt dem Fragenden vielleicht per Email etwas zu schicken. Wenn Ihr einen "freien" Link habt, nur immer her damit! So und nun lassen wir uns die Bastellaune nicht weiter durch diese Sache vermiesen.

Liebe Grüße
Euer creadoo-Team

**EDIT: Änderung, bzw. Ergänzung zu Punkt 4 ab Juni.2009: : creadoo hat sich dazu entschlossen, dass auch der Tausch von Stempelabdrücken, Stanzteilen und geprägtem Papier/Prägefolder hier im Forum nicht mehr erlaubt ist.
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Wir weisen darauf hin, dass es sich hier um keine Rechtsberatung handelt, sondern um unsere eigene und persönliche Meinung.
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Amsel
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das Amselchen ist zurück und stempelt wieder



« Antwort #1 am: Freitag, 30. Dezember. 2005, 20:15:36 pm »

ich schubs einfach noch mal nach oben, weil super zusammengefasst  :wink:
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Liebe Gruesse
Caro :haus9: - das rosa Lebkuchenmilchmädchen




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creadoo-Team
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« Antwort #2 am: Freitag, 05. Juni. 2009, 07:05:58 am »


Zu Punkt 4 im 1. Beitrag gibt es eine Änderung, bzw. Ergänzung. Wir bitten Euch alle, dieses zu beachten.
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Holzelfe
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« Antwort #3 am: Montag, 28. Dezember. 2009, 21:46:33 pm »

Eine Frage hätte ich noch zum Urheberrecht:
Ich hole mir meine Vorlagen meist aus einer meiner unzähligen Bastelbücher bzw. habe ich bestimmte Trickfilmfiguren im Kopf, die ich mit nem nützlichen Gegenstand verbinden möchte.
Nun wurde ich schon oft angesprochen, ob ich meine Arbeiten auch verkaufen würde, da es so einige Interessenten gibt. Bisher habe ich davon Abstand genommen, da ich mich mit den Urheberrecht absolut nicht auskenne. Und für den Eigengebrauch kann ich´s ja machen!
Meine Frage ist: Darf ich das machen?
Wie ich das nun verstanden habe, darf ich nur gesägtes aus komplett eigenen Entwürfen verkaufen. Und leicht abgewandeltes geht auch nicht?
Aber auf Adventsmärkten & Co. habe ich schon oft Anbieter gesehen, die eigene Holzarbeiten bekannter Vorlagen angeboten haben.
Habe ich da nun was falsch verstanden.
Vielen Dank schon mal...
Schöne Grüße
Holzelfe
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Biggi
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« Antwort #4 am: Montag, 28. Dezember. 2009, 22:15:52 pm »

Hallo Holzelfe,

es kommt immer auf die Vorlagen an. Bei den Büchern steht es meistens immer dabei, dass sie Urheberrechtlich geschützt sind. Somit darf man diese Sachen nicht verkaufen. Eigen entworfene darfst du selbstverständlich verkaufen, nur leicht abgewandelte aus Büchern nicht (als Regel würde ich sagen, dass man es auf jeden Fall nicht erkennen darf, dass es von einer urheberrechtlich geschützen Vorlage ist).

Zu den Adventsmärkten und den Vorlagen aus Büchern, dazu kann ich nur sagen ... "Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter" - aber man darf es nicht. (Es sei denn, es sind Vorlagen die man nutzen darf)
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Liebe Grüße Biggi



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Holzelfe
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« Antwort #5 am: Dienstag, 29. Dezember. 2009, 03:24:30 am »

Vielen Dank für die Antwort...
Aber an alltäglichen Dingen kann doch keiner Rechte dran haben und wie soll man wissen, wenn man z.b. ein Zebra nach eigenen Ideen designed, das das nicht irgendwann schon einmal einer genauso gemacht hat oder ähnlich.
Darf man denn freie Vorlagen aus dem www. verwenden?

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kartursel
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Kuckuck



« Antwort #6 am: Dienstag, 24. Januar. 2012, 15:57:51 pm »

Da in letzter Zeit immer wieder Bilder eingesetzt werden, die gegen das Urheberrecht verstoßen, schiebe ich diesen Beitrag nochmal hoch.


Um noch einmal zu verdeutlichen, wie teuer einem so etwas kommen kann, ein kleines Beispiel. Das war vor ein paar Tagen  im Fernsehen auf Sendung.

Weiter unten gibt es auch noch einmal die Sendung im Video
http://www.swr.de/marktcheck/multimedia/abmahnung-urheberrecht/-/id=2249336/nid=2249336/did=8995484/1xwzvy8/index.html
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