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Copyright - Anzeige!

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Selbst Disney® verstößt gegen das Urheberrecht!!!
« Antworten #75 am: Donnerstag, 19. Januar. 2006, 14:02:04 »

Für alle Interessierten hier mal etwas zum nachlesen:

"Disney® bezahlt für Copyright-Verstoß
1,2 Mio. Euro Vergleich bei König der Löwen

Burbank (pte/16.09.2004/15:50) - Der Disneykonzern http://www.Disney®.go.com hat sich mit der Familie des Musikers Salomon Linda vor einem südafrikanischen Gericht geeinigt. Laut einer Mitteilung des Konzerns soll den Erben von Linda zehn Mio. Rand (1,2 Mio. Euro) als Ausgleich für eine Urheberrechtsverletzung gezahlt werden. Denn Disney® setzte das Lied "Mbube" ohne Erlaubnis unter dem Titel "The Lion Sleeps tonight" im Trickfilm "König der Löwen" ein.

Die Familie von Linda hatte geklagt, da sich Disney® an dem 1939 geschriebenen Lied "Mbube" (Zulu für "Löwe") ohne Genehmigung bedient hatte, welches in den 40er Jahren zu einem Gassenhauer in Südafrika geworden war.

"Mbube" ist weltweit mit der in den 60er Jahren eingeführten Textzeile "in the jungle, the mighy jungle" bestens bekannt. Außerdem wurde das Lied seit 1951 von über 150 Interpreten kopiert, textlich verändert und in mindestens 15 Filmen verwendet. 1962 starb Linda und hinterließ drei Töchter und zehn Enkelkinder.
(Ende)
"
http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=040916045
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creadoo
« Antworten #75 am: Donnerstag, 19. Januar. 2006, 14:02:04 »

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« Antworten #76 am: Freitag, 20. Januar. 2006, 12:25:38 »

Hallo!

Zunächst möchte ich mihc bei allen bedanken, die mir ihr Mitgefühl, Ihre Meinung, usw. bekundet haben.

Ich möchte mich an dieser Stelle noch mal zu dem Ganzen äußern, da zum einen die eine oder andere Frage aufkam und ich zum anderen mehrere Mails PN´setc. bekommen habe.

Ich möchte hier klarstellen, dass die Anzeige nicht direkt von Disney® kam, sondern nur an sie weitergeleitet wurde und die Chancen, bei denen mit einem blauen Auge davon zu kommen, stehen recht gut. Die Abmahnung (die kostenpflichtig ist!) kam von der Wettbewerbszentrale für unlauteren Wettbewerb e.v., die berechtigt sind, Beschwerden über alle möglichen Versöße nachzugehen und, wenn berechtigt, auch abzumahnen. Da muss man dann eine Unterlassungserklärung  ausfüllen und zurückschicken, sowie eben das Geld überweisen. Tut man dies nicht innerhalb 1 Woche! droht eine richtig satte Strafe.


So und noch etwas in eigener Sache: Seit veröffentlichung dieses Artikel bekomme ich jeden Tag!!!  ca. 3-4 Mails die mehr oder weniger dubios lauten, wie z.B. Kannst Du mir basteln etwas aus Holz, dass mit Winnie Pooh gesägt ist? oder: Du machst doch viele Sachen in Serviettentechnik - kann ich für meine Tochter etwas mit Diddl® oder Lillyfee bestellen, bezahle es Dir auch?   Also ganz doof bin ich ja auch nicht!  Habt also bitte Verständnis, wenn ich z.Zt. keine Mails etc. beantworte! Ich hab so schon genug sch.... am Hals, da brauch ich das nciht auch noch!  Also, ich finde, das wirklich das Letze!

Su
creadoo
« Antworten #76 am: Freitag, 20. Januar. 2006, 12:25:38 »

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« Antworten #77 am: Freitag, 20. Januar. 2006, 12:47:42 »

Ich frage mich allen Ernstes, warum niemand mit einer Gegenklage droht, bei solch einer Abmahnung.
Die Serviette ist gekauft, die Lampenfolie ist gekauft, und der Rest ist auch gekauft. Warum sollte es verboten sein, die Dinge wieder zu verkaufen?
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Gru
creadoo
« Antworten #77 am: Freitag, 20. Januar. 2006, 12:47:42 »

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« Antworten #78 am: Freitag, 20. Januar. 2006, 13:27:53 »

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LG
Cosima
creadoo
« Antworten #78 am: Freitag, 20. Januar. 2006, 13:27:53 »

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« Antworten #79 am: Freitag, 20. Januar. 2006, 13:48:10 »

Da muß ich Bikerin Recht geben: Du hast die Servietten doch ordnungsgemäß gekauft, also kannst Du doch damit machen, was Du willst, oder? ...oder stand auf der Packung:"Bitte nur zum Gosche abwischen und nicht zum Basteln benutzen!"

????????????????????

LG Nicole
creadoo
« Antworten #79 am: Freitag, 20. Januar. 2006, 13:48:10 »

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« Antworten #80 am: Freitag, 20. Januar. 2006, 14:01:44 »

Hallo Kreativchen
Lass Dich malDas ist ja wirklich der hammer .Also möchte man nix mehr verkaufen ,nur alles verschenken.Ich verstehe das absolut nicht.
Wie dreist ist das denn noch mit E- mails genervt zu werden.
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Liebe Grüße mutterric

Rica bloggt
creadoo
« Antworten #80 am: Freitag, 20. Januar. 2006, 14:01:44 »

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« Antworten #81 am: Freitag, 20. Januar. 2006, 14:20:00 »

Ich meine mal gehört zu haben, wenn ich etwas bastle für mich und es irgendwann aus meinem Privatbesitz veräussere, weil es nicht mehr gebraucht wird, das man es verkaufen, aber wenn es zum Verkauf gemacht wird extra nicht. Also eine Formulierungssache. LG
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creadoo
« Antworten #81 am: Freitag, 20. Januar. 2006, 14:20:00 »

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« Antworten #82 am: Freitag, 20. Januar. 2006, 14:44:51 »

Kreativchen,

das tut mir wirklich leid, aber lass den Kopf nicht hängen. Bei meiner Schwester hat sich mal etwas ähnliches zugetragen, sie hatte bei eBay auch etwas verkaufen wollen, wo sie nicht über das Urheberrecht nachgedacht hat. Die Anwälte wollten erst 1500 Euro haben, aber nach langem Schriftverkehr usw. ist sie dann mit 250 Euro Strafe weggekommen.

Das hat zwar jetzt nichts mit Basteln an sich zu tun, aber ich hatte in der letzten Woche für meinen Sohn eine PlayStation2 zum Verkauf bei eBay angeboten, weil er gar nicht mehr dazu kommt, sie zu nutzen. Weil diese Konsole gemoddet ist, habe ich das nicht in der Auktion reingeschrieben, sondern auf ein Extra verwiesen, welches man nach Anfrage per Mail erfahren könnte. Am letzten Tag der Auktion, habe ich von eBay eine Mail bekommen, das die Auktion gelöscht wurde, weil sie nicht mehr im Originalzustand war. Davon stand nicht ein Wort in der Auktion drüber, also bleibt nur noch der Schluß, das einer von den Mail Anfragen von eBay war. Warum sonst, sollten sie gewußt haben, was mit der Konsole ist? Daran kann man sehen, wie sie vorgehen.

Laß Dich nicht unterkriegen und bremse Deine Bastelfreude deswegen nicht.

 action Ich knuddel Dich auch mal

Liebe Grüße
Birgit
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LG
Birgit



creadoo
« Antworten #82 am: Freitag, 20. Januar. 2006, 14:44:51 »

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« Antworten #83 am: Freitag, 20. Januar. 2006, 23:08:05 »

@cosima: Ja, das dachte ich auch, dass die nur gegen Verstöße der AGB oder Impressum oder vergessene Anbieterkennzeichnung vorgehen, so steht es sogar in denen Ihrer FAQ Pkt.11 drin, aber auf mein Nachfragen bekam ich schricftlich zur Antwort, dass sie auch Beschwerdn über Copyright bzw, Urheberrechtsverletzungen nachgehen und auch berechtigt dazu sind.

Und nicht nur gemeldete Verstöße / Beschwerden von Wettbewerbern, sondern auch von Verbrauchern, also z.B. unzufriedene Kunden oder einfach Leute, denen es langweilig ist und die nix besseres zu tun haben, als nach solchen Sachen zu suchen.

LG su
creadoo
« Antworten #83 am: Freitag, 20. Januar. 2006, 23:08:05 »

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« Antworten #84 am: Freitag, 20. Januar. 2006, 23:30:16 »

huhu Kreativchen

gestern war im Fersehen darüber ein BerichtEbay und die Verstöße gegen copyright)
man sollte  die Unterlassung unterzeichnen aber muß nicht unbedingt das Geld überweisen.
Die müssen dann klagen,es geht dann um den Streitwert.
Der dürfte bei dem einen Artikel bei dir nicht hochsein.Könnte sogar sein daß die Klage gar nicht angenommen wird oder daß sie von selber drauf verzichten.
@Chrischdl,welcher Schaden ensteht eigentlich wenn ich einen Ziegel mit Serviette übrig habe und verkaufe?Ich denke mal da hat der Verkäufer der Serviette einen Verdienst.Wenn wir keine Bastelsachen mehr kaufen  wer hat da den Schaden?
Es geht wirklich nicht darum Unmengen zu verkaufen sondern den Leuten eine Freude zu machen die sich so etwas nicht selber basteln können.Es ist außerdem eine Menge Arbeit und wirklich kein Verdienst ,allenfalls kommt das Material raus.
Oder soll man aufhören mit basteln wenn die Wohnung überquillt?Es   geht mir hier nur um den gelegentlichen Verkauf von gebastelten Sachen,nicht um gewerbsmäßigen

Ich find es eine große Schw.....nerei und Abzocke

Gruß von der Hex
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Gruss von der Hex
creadoo
« Antworten #84 am: Freitag, 20. Januar. 2006, 23:30:16 »

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« Antworten #85 am: Samstag, 21. Januar. 2006, 11:16:28 »

Hallo!

Ich hab dass alles hier mal aufmerksam verfolgt, und Vielseidig und TOPP® angeschrieben ob ich den theoretisch Ihre werke auf Märkten verkaufen dürft. Hier die Antworten:

Vielseidig:

Sehr geehrte Frau ...
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, daß wir keine Lizenzen vergeben.
Täglich bekommen wir sehr viele solcher Anfragen und bei ebay und über sonstige Kanäle werden
unsere fertig gebastelten Motive gehandelt ohne Genehmigung. Wir mahnen ab und informieren
die Leute darüber, daß sie gegen den Ccopyrightschutz verstoßen.
Wir möchten, daß Sie unseren Standpunkt nachvollziehen können. Die Bastelhefte sind wirklich
dafür gedacht, daß sich die Hobbybastler individuelle Stücke anfertigen können, die es nicht
überall zu kaufen gibt. Es ist ja nicht mehr interessant, wenn ich die Sachen auf jedem Markt
oder in jedem Laden erwerben kann.
Ich hoffe, Sie haben Verständnis und sind nicht verärgert.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß beim Basteln.
 
Mit freundlichen Grüßen
Vielseidig Verlag GmbH
Edith Groh


TOPP®:

Sehr geehrte Frau ....
 
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir müssen Ihnen mitteilen, dass alle Motive/Modelle aus TOPP®(R)-Büchern nach §54 Abs. 1+2 UrhG geschützt sind. Eine Genehmigung zur Herstellung / Produktion dieser Modelle müssten wir in diesem Falle erteilen.
Die Lizenzgebühren betragen 10% des Verkaufspreises. Die Mindestlizenzsumme beträgt € 150,- und ist in jedem Fall fällig. Wir benötigen eine Auflistung aller Modelle inkl. Stückzahl und Verkaufspreis.
Sollten Sie die Modelle aber nicht 1:1 basteln, sondern unsere Vorlagen lediglich als Anregung verwenden, spricht von unserer Seite aus nichts dagegen. Die Ursprungsmodelle dürfen dabei nicht mehr erkennbar sein.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, melden Sie sich einfach bei mir.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Böhm-Lipps
frechverlag GmbH
Telefon 0711/8308662

Grüßle

Momo478
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Meine Tauschservietten findet ihr unter www.schnabulierwanze.de
creadoo
« Antworten #85 am: Samstag, 21. Januar. 2006, 11:16:28 »

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« Antworten #86 am: Samstag, 21. Januar. 2006, 11:42:00 »

Huhu Kreativchen

ich habe meine Emailadresse hier gelöscht, weil ich einige dubiose Mails bekommen habe. Zum Glück haben wir einen Virenschutz!! Shocked .

Ändere doch einfach deine Emailadresse damit du deine Ruhe vor solchen schadenfrohen
Personen hast.
Ich glaube, dass schon mal der eine oder andere seine Bastelsachen irgendwo verkauft hat
und einfach Glück hatte, dass es keine Neider gab.

LG  Ellibys
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Genie
Das Leben ist zu kurz um traurig zu sein.
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creadoo
« Antworten #86 am: Samstag, 21. Januar. 2006, 11:42:00 »

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« Antworten #87 am: Samstag, 21. Januar. 2006, 13:29:53 »

@Momo478 - Vielen Dank für die beiden aufschlußreichen Antworten von Vielseidig und TOPP®.

Den Abmahnverein gibt es schon lange. Der hat früher mit Vorliebe Autohändler abgemahnt. Meistens wenn man die PS-Angaben vor die KW-Zahlen schrieb. Als Erklärung gaben die meist in ihren seltsamen Briefen an: Unlauterer Wettbewerb. Das fanden wir auch schon immer sehr seltsam.

Gruß btsvsternchen
creadoo
« Antworten #87 am: Samstag, 21. Januar. 2006, 13:29:53 »

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« Antworten #88 am: Samstag, 21. Januar. 2006, 13:45:45 »

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