Hallo Mädel's
nun kann ich nicht anders.....ich melde mich hier auch mal zu Wort um Euch meine Erfahrungswerte mitzuteilen:
Ich habe mich vor zwei Jahren mit einem Patentanwalt in Verbindung gesetzt (natürllch hat mich das auch -nicht gerade wenig- gekostet

), da ich von "natur aus"

ein sehr übervorsichtiger und skeptischer Mensch bin....
Auch ich wollte an einem großen Künstlermarkt teilnehmen und natürlich auch sehr viel Serviettentechniksachen anbieten......
Ich bekam nach kurzer Zeit einen sehr langes und juristisches Schreiben.
Unter anderem bekam ich folgende Info:
Auf A L L E N Servietten (egal ob Disney®; Diddl®; LIDL (!!!); Vielseidig; ALDI (!!) etc. etc. LIEGT EIN URHEBERRECHT !!!!! - nicht "nur" Diddl® oder andere bekannt Firmen - auch die No-Name-Firmen fallen unter das Urheberrechtsgesetz !
Das heißt im Klartext:
EGAL welche Serviette verarbeitet wird, es darf KEIN PRODUKT, dass mit irgendeiner Serviette beklebt wurde, verkauft werden !!!Das gilt -im Übrigen- auch für STEMPEL !!!!
Ich habe das wirklich schwarz auf weiß vom Anwalt so geschildert bekommen......
Ich habe damals dem Anwalt übrigens ganz bewußt geschrieben, dass ich (wie viele hier bei creadoo !) im sogenannten
semiprofessionellen Bereich arbeite (so nennt man das, wenn man sein Hobby NICHT als Gewerbe angemeldet hat

, aber trotzdem einen gewissen Teil seiner Arbeite verkauft - das ist nämlich möglich, ohne das man dafür belangt werden kann

)
LG
Gabi